Unsere Aufgabe

Täglichfrisches Trinkwasser
Aus jedem Wasserhahn der Gemeinde Rothenburg fliesst Trinkwasser jederzeit genügend und in bester Qualität. Dafür ist die Korporation Rothenburg zuständig. Sie setzt auf langfristige Investitionen, von der Wasserleitung bis zur digitalen Überwachung von Qualität, Menge und allfälligen Lecks, damit auch die nächsten Generationen jederzeit Trinkwasser geniessen können.

Kennzahlen

7808

VERSORGTE EINWOHNER

13 - 15 fH°

GESAMTE HÄRTE

7.9 - 8.1

PH WERT

209 lt.

PRO TAG UND EINWOHNER (INKL. GEWERBE)

Pikettdienst

Bei einem Notfall sind wir für Sie bereit.

Unser Pikettdienst ist jederzeit für Sie da.

Sie erreichen uns 24h 365 Tage unter der Telefonnummer:

041 280 60 44

oder nach Ansage auf der Pikettnummer:

077 467 20 84

Zahlen & Fakten

Nachhaltig und wirtschaftlich handeln

Die Korporation Rothenburg agiert im Leistungsauftrag der Gemeinde und ist seit der Erneuerung im Jahr 2011 dafür verantwortlich, dass jeder Haushalt in Rothenburg stets mit ausreichend Trinkwasser in bester Qualität versorgt wird. Im Laufe der Zeit ist der Bereich "Wasserversorgung" aufgrund des Wachstums der Gemeinde zu einem bedeutenden Unternehmen herangewachsen. Die Korporation plant vorausschauend, investiert nachhaltig und reinvestiert jeden verdienten Franken zurück ins Wassersystem. Das Wasserleitungsnetz erstreckt sich über 90 Kilometer, was ungefähr der Entfernung von Rothenburg nach Wiesendangen bei Winterthur entspricht.

Die Korporation überwacht und kontrolliert regelmäßig die Qualität des Wassers und der Leitungen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Wasserlieferanten Emmen und Rain ist von großer Bedeutung für die Versorgungseinheit. Darüber hinaus übernimmt die Korporation Verhandlungen mit den Wasserzulieferern und arbeitet eng mit Bauherren bei der Erschließung neuer Gebäude zusammen. Die Geschäftsstelle kümmert sich um Quartierserschließungen und Sanierungen, wobei sorgfältige Bauvergaben und professionelle Umsetzungen sichergestellt werden.

Seit über einem Jahrhundert gewährleistet die Korporation Rothenburg eine zuverlässige Wasserversorgung. Dank technologischer Fortschritte und der Digitalisierung können Lecks sofort erkannt und Wasserverluste minimiert werden. Früher musste man mühsam Feuer mit Wassereimern löschen, während heute Hydranten in den Straßen von Rothenburg eine schnelle Feuerwehrzugänglichkeit gewährleisten. Die Korporation setzt sich im Sinne der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit für die Pflege dieses kostbaren Guts ein.

Weg des Wassers

Die Gemeinde Rothenburg verfügt über wenig eigenes Trinkwasser. Ohne die Zusammenarbeit der Korporation mit den Wasserversorgungen Emmen und Rain sässen die Rothenburgerinnen und Rothenburger wortwörtlich auf dem Trockenen. Die Wasserversorgung teilt sich in die obere und die untere Druckzone auf. Eine wird mit Wasser aus dem Grundwasserstrom der Reuss gespeist, die andere mit Quellwasser aus Rain, Seewasser aus Sempach und Grundwasser aus Hochdorf. Nachts pumpen die Pumpwerke Wasser in die Reservoirs. Tagsüber wird es, das natürliche Gefälle nutzend, durch das gesamte Leitungsnetz in sämtliche Gebäude von Rothenburg verteilt. Damit für alle der Griff zum Wasserhahn kein Griff ins Trockene wird.

Preise

Wasserpreis

Grundgebühr

inkl. Grundpreis und Zählermiete
Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich jeweils ½ im Juni und Dezember.

¾“
Zähler (EFH)
Fr. 165.00
1“
Zähler (MFH/Industrie)
Fr. 231.00
1 ¼“
Zähler (MFH/Industrie)
Fr. 396.00
1 ½“
Zähler (MFH/Industrie)
Fr. 660.00
DN 50
Zähler (Grossverbraucher)
Fr. 1‘650.00

Mengengebühr

Die Mengengebühr wird aufgrund des jährlichen Wasserverbrauchs gemäss Wasserzähler verrechnet und beträgt: CHF 1.70 pro m3 Wasser.
Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich jeweils im Juni und Dezember.

Bauwasser und Wasserbezug ab Hydrant

Zählermiete

Zählermiete pro Zähler CHF 40.00

Mengengebühr

Mengengebühr wird aufgrund der Abgabe gemäss Wasserzähler verrechnet: CHF 1.70 pro m3 Wasser

Preise exkl. MWST 2.5%, gültig ab 01. Juni 2011

Wassertarif genehmigt durch die Bürgerversammlung der Korporation Rothenburg vom 14. April 2011.

Tarife

Wohn- und Gewerbegebiet

Einzugsgebiet:

Trinkwasser untere Druckzone, Wasserversorgung Rothenburg

Herkunft:

Zählermiete pro Zähler CHFWohngebiet – Gewerbe und Industriegebiet
Flecken – Böltschi/Eschenbachstrasse – Chlöpfen
Flecken – Station/Buzibach – Hasenmoosstrasse

Grundwasser – Grundwasserstrom der Reuss

untere Druckzone
ph-Wert
7.9 - 8.1
Trübung
NTU
<0.10
Gesamter org. Kohlenstoff
mg/l
2.10
Gesamthärte
frz. H°
14.90
Karbonhärte
frz. H°
13.60
Nichtkarbonhärte
frz. H°
1.30
Hydrogenkarbonat
mg/l
166
Calcium
mg/l
52
Magnesium
mg/l
4.70
Natrium
mg/l
3.36
Kalium
mg/l
1.20
Ammonium
mg/l
<0.005
Nitrit
mg/l
<0.005
Chlorid
mg/l
4.10
Nitrat
mg/l
3.80
Sulfat
mg/l
13.00
Ortho-Phosphat-Phosphor
mg/l
0.005

Landwirtschaftsgebiet

Trinkwasser obere Druckzone, Wasserversorgung Rothenburg

Einzugsgebiet:
Wohngebiet – Landwirtschaftsgebiet
Böltschi – Gemeindegrenze/ Wurmistrasse – Schroten/
Wegscheiden – Hirselen

Herkunft:
Quellwasser Rain – Grundwasser Hochdorf – Seewasser Sempach

obere Druckzone
ph-Wert
7.5 – 8.1
Trübung
NTU
<0.10
Gesamter org. Kohlenstoff
mg/l
0.60
Gesamthärte
frz. H°
39.20
Karbonhärte
frz. H°
33.90
Nichtkarbonathärte
frz. H°
5.30
Hydrogenkarbonat
mg/l
413
Calcium
mg/l
141
Magnesium
mg/l
9.80
Natrium
mg/l
11.00
Kalium
mg/l
1.20
Ammonium
mg/l
<0.005
Nitrit
mg/l
<0.005
Chlorid
mg/l
11.00
Nitrat
mg/l
38.00
Sulfat
mg/l
13.00
Ortho-Phosphat-Phosphor
mg/l
0.008

Jahresbericht

Trinkwasserqualität 2023 in Rothenburg

Versorgte Einwohner

7814

Hygienische Beurteilung

Alle mikrobiologischen Proben lagen soweit untersucht innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei.

Chemische Beurteilung

Gesamthärte Untere Druckzone
Wohn- und Gewerbegebiet bis Böltschi
13 – 15 frz. H° (weich bis mittelhart) Wasser von WV Emmen

Gesamthärte Obere Druckzone
Wohn- und Landwirtschaftsgebiet ab Bötlschi
30 – 36 frz. H° (hart) Wasser von WV Rain
Bitte beachten Sie die entsprechende Waschmitteldosierung.
Nitrat Untere Druckzone 3.50 mg pro Liter
Nitrat Obere Druckzone 28.00 mg pro Liter
Das Trinkwasser erfüllt die chemischen Anforderungen gemäss Lebensmittelgesetzgebung.

Herkunft des Wasser

Untere Druckzone: Lieferant WV Emmen
Trinkwasser aus Grundwasser
Obere Druckzone: Lieferant WV Rain
Trinkwasser aus Quellwasser/Grundwasser aus Seewasser

Besonderes

Das Trinkwasser von Rothenburg hat einen reinen Geschmack.
Es schmeckt immer frisch und hat eine durchschnittliche Temperatur von 7 – 13 Grad.
Keine Versorgungsunterbrüche im Jahr 2023.
Die Wasserversorgung Rothenburg arbeitet nach den Qualitätsrichtlinien des SVGW in Zusammenarbeit mit den Trinkwasserlieferanten.

Wasserverbrauch

209 Lt. pro Tag und Einwohner inkl. Gewerbe und Industrie

Weitere Auskünfte

Korporation-Wasserversorgung
Tel: 041 280 60 44
E-Mail: kontakt@korporation-rothenburg.ch
Homepage: www.korporation-rothenburg.ch

Gebührenordnung

Die Korporationsgemeinde Rothenburg hat gestützt auf Art. 53 des Wasserabgabe – Reglements folgende

Gebührenordnung für öffentliche Bauten, Gewerbe- und Industriebauten, landwirtschaftliche Bauten, sozialen Wohnungsbau

Regelung der Anschlussgebühr gemäss Art. 53 des Wasserabgabe – Reglements

  1. a) Die Anschlussgebühr für öffentliche Bauten, Gewerbe- und Industriebauten, landwirtschaftliche Bauten, sozialen Wohnungsbau, beträgt 1.00% der Gebäudeversicherungssumme. Die Anschlussgebühr ist bei Baubeginn (Bezug Bauwasser) zur Zahlung fällig.
    b) Für die Berechnung der Anschlussgebühr werden die Gebäudeversicherungssummen aller Bauten und baulichen Anlagen erfasst, inkl. Brandschutz.
    c) Bei Erweiterungen (Anbauten, Aufstockungen, Neubauten auf gleichem Grundstück usw.) ist die Anschlussgebühr von 1.00% auf die Differenz zur früheren Gebäudeversicherungssumme zu bezahlen, inkl. Brandschutz.
  2. Für Umbauten wird eine Anschlussgebühr von 1.00% der Gebäudeversicherungssummen erhoben, sofern neue Wasserentnahmestellen installiert werden.
  3. Sind in der neuen Gebäudeversicherungssumme Aufschläge anderer Gebäude oder Gebäudeteile inbegriffen, kann die WVR zur Berechnung der Anschlussgebühren grundsätzlich die vorzuweisende Bauabrechnung der betreffenden Erweiterungen oder Umbauten heranziehen.
  4. Kurzfristige, provisorische Anschlüsse (z.B.: Bauwasser) bezahlen keine Anschlussgebühr.

Mehrwertsteuer: 2,5% MWST
Genehmigt durch die Korporationsgemeinde
30. März 1995

Reglement genehmigt durch den Regierungsrat des Kantons Luzern am 11. Juli 1986

Die Korporationsgemeinde Rothenburg hat gestützt auf Art. 53 des Wasserabgabe – Reglements folgende

Gebührenordnung für Wohnbauten

Regelung der Anschlussgebühr gemäss Art. 53 des Wasserabgabe – Reglements

  1. a) Die Anschlussgebühr beträgt 1.25% der Gebäudeversicherungssumme, im Minimum Fr. 1’000.–. Die Anschlussgebühr ist bei Baubeginn (Bezug Bauwasser) zur Zahlung fällig.
    b) Für die Berechnung der Anschlussgebühren werden die Gebäudeversicherungs­summen aller Bauten und baulichen Anlagen erfasst, inkl. Brandschutz.
    c) Bei Erweiterungen (Anbauten, Aufstockungen, Neubauten auf gleichem Grundstück usw.) ist die Anschlussgebühr auf die Differenz zur früheren Gebäudeversicherungssumme zu bezahlen, inkl. Brandschutz.
  2. Für Umbauten wird eine Anschlussgebühr von 1% der Gebäudeversicherungs­summe erhoben, sofern neue Wasserentnahmestellen installiert werden.
  3. Sind in der neuen Gebäudeversicherungssumme Aufschläge anderer Gebäude oder Gebäudeteile inbegriffen, kann die WVR zur Berechnung der Anschlussgebühren grundsätzlich die vorzuweisende Bauabrechnung der betreffenden Erweiterungen oder Umbauten heranziehen.
  4. Der Korporationsrat kann in Verbindung mit der Rechnungskommission die Anschlussgebühr für öffentliche Bauten, den sozialen Wohnungsbau, für reine Industrie- und Gewerbebauten, landwirtschaftliche Wohn- und Betriebsgebäude und Erweiterungsbauten nach lit. 1c und Umbauten nach lit. 2 angemessen reduzieren.
  5. Kurzfristige, provisorische Anschlüsse (z.B.: Bauwasser) bezahlen keine Anschlussgebühr.
    Mehrwertsteuer: 2,5% MWST
    Genehmigt durch die Korporationsgemeinde
    30. März 1995

Reglement genehmigt durch den Regierungsrat des Kantons Luzern am 11. Juli 1986

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