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Die Korporation Rothenburg agiert im Leistungsauftrag der Gemeinde und ist seit der Erneuerung im Jahr 2011 dafür verantwortlich, dass jeder Haushalt in Rothenburg stets mit ausreichend Trinkwasser in bester Qualität versorgt wird. Im Laufe der Zeit ist der Bereich "Wasserversorgung" aufgrund des Wachstums der Gemeinde zu einem bedeutenden Unternehmen herangewachsen. Die Korporation plant vorausschauend, investiert nachhaltig und reinvestiert jeden verdienten Franken zurück ins Wassersystem. Das Wasserleitungsnetz erstreckt sich über 90 Kilometer, was ungefähr der Entfernung von Rothenburg nach Wiesendangen bei Winterthur entspricht.
Die Korporation überwacht und kontrolliert regelmäßig die Qualität des Wassers und der Leitungen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Wasserlieferanten Emmen und Rain ist von großer Bedeutung für die Versorgungseinheit. Darüber hinaus übernimmt die Korporation Verhandlungen mit den Wasserzulieferern und arbeitet eng mit Bauherren bei der Erschließung neuer Gebäude zusammen. Die Geschäftsstelle kümmert sich um Quartierserschließungen und Sanierungen, wobei sorgfältige Bauvergaben und professionelle Umsetzungen sichergestellt werden.
Seit über einem Jahrhundert gewährleistet die Korporation Rothenburg eine zuverlässige Wasserversorgung. Dank technologischer Fortschritte und der Digitalisierung können Lecks sofort erkannt und Wasserverluste minimiert werden. Früher musste man mühsam Feuer mit Wassereimern löschen, während heute Hydranten in den Straßen von Rothenburg eine schnelle Feuerwehrzugänglichkeit gewährleisten. Die Korporation setzt sich im Sinne der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit für die Pflege dieses kostbaren Guts ein.

Grundgebühr
inkl. Grundpreis und Zählermiete
Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich jeweils ½ im Juni und Dezember.
Mengengebühr
Die Mengengebühr wird aufgrund des jährlichen Wasserverbrauchs gemäss Wasserzähler verrechnet und beträgt: CHF 1.70 pro m3 Wasser.
Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich jeweils im Juni und Dezember.
Zählermiete
Zählermiete pro Zähler CHF 40.00
Mengengebühr
Mengengebühr wird aufgrund der Abgabe gemäss Wasserzähler verrechnet: CHF 1.70 pro m3 Wasser
Preise exkl. MWST 2.5%, gültig ab 01. Juni 2011
Wassertarif genehmigt durch die Bürgerversammlung der Korporation Rothenburg vom 14. April 2011.

Einzugsgebiet:
Herkunft:
Zählermiete pro Zähler CHFWohngebiet – Gewerbe und Industriegebiet
Flecken – Böltschi/Eschenbachstrasse – Chlöpfen
Flecken – Station/Buzibach – Hasenmoosstrasse
Grundwasser – Grundwasserstrom der Reuss

Einzugsgebiet:
Wohngebiet – Landwirtschaftsgebiet
Böltschi – Gemeindegrenze/ Wurmistrasse – Schroten/
Wegscheiden – Hirselen
Herkunft:
Quellwasser Rain – Grundwasser Hochdorf – Seewasser Sempach

7975
Alle mikrobiologischen Proben lagen soweit untersucht innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei.
Gesamthärte Untere Druckzone:
Wohn- und Gewerbegebiet bis Böltschi
13 – 15 frz. H° (weich bis mittelhart) Wasser von WV Emmen
Gesamthärte Obere Druckzone:
Wohn- und Landwirtschaftsgebiet ab Bötlschi
18 – 32 frz. H° (hart) Wasser von WV Rain Bitte beachten Sie die entsprechende Waschmitteldosierung.
Nitrat Untere Druckzone 3.50 mg pro Liter
Nitrat Obere Druckzone 26.00 mg pro Liter
Das Trinkwasser erfüllt die chemischen Anforderungen gemäss Lebensmittelgesetzgebung.
Untere Druckzone Lieferant Wasser Emmen
Trinkwasser aus Grundwasser
Obere Druckzone Lieferant WV Rain
Trinkwasser aus Quellwasser/Grundwasser aus Seewasser
Das Trinkwasser von Rothenburg hat einen reinen Geschmack. Es schmeckt immer frisch und hat eine durchschnittliche Temperatur von 7 - 15 Grad.
Keine Versorgungsunterbrüche im Jahr 2025. Die Wasserversorgung Rothenburg arbeitet nach den Qualitätsrichtlinien W12 des SVGW in Zusammenarbeit mit den Trinkwasserlieferanten.
Mitteilung der Gemeinde Rain:
Chlorothalonil Metabolit R471811
Der Höchstwert für Chlorothalonil Metabolit R471811 wird überschritten. Erhöhte Werte von Chlorothalonil. Abbauprodukten im Trinkwasser. Chlorothalonil ist ein Pflanzenschutz mittel, welches ab dem Jahre 2020 verboten wurde. Da Chlorothalonil und seine Abbauprodukte (beispielsweise R471811) als möglicherweise krebserregend gelten, hat der Bund zur Gewährleistung des vorsorglichen Gesundheitsschutzes ab dem Jahr 2024 einen Höchstwert von 0.1 µg pro Liter für das Trinkwasser festgelegt. Bei den Laboruntersuchungen vom 23.05.2025 haben wir festgestellt, dass das Trinkwasser 0.21 µg pro Liter des Metaboliten R471811 enthielt und damit den Höchstwert überschritt. Bei der Nachkontrolle vom 23.06.2025 wurden folgende Werte ermittelt:Pumpwerk Tschueppis (Wasserlieferant WWZ Hochdorf) 0.40 µg/Liter Pumpwerk Schwarzlachen (Wasserlieferant AquaRegio) 0.020µg/Liter Eigenes Quellwasser (Gebiet Sage Römerswil) 0.038 µg/Liter.
Massnahmen der Wasserversorgung.
Die Wasserversorgung Rain hat zusammen mit den kantonalen Fachstellen die Situation analysiert und folgende Massnahmen ergriffen: Der Probenahmeplan wurde intensiviert und die Situation wird aktiv beobachtet. Wir sind mit dem Wasserlieferant Hochdorf (WWZ) in Kontakt betreffend den erhöhten Werten in ihrem Trinkwasser. Das Wasser vom Pumpwerk Tschueppis wird mit Wasser vom Pumpwerk Schwarzlachen gemischt. Es werden planerische Überlegungen gemacht, die Trinkwasserqualität durch einen Zusammenschluss oder regionaler Zusammenarbeit künftig sicherzustellen.
Kann ich das Rainer Wasser weiterhin trinken?
Ja, das Trinkwasser darf weiterhin konsumiert werden. Der gesetzliche Höchstwert ist nicht auf toxikologischer Basis, sondern aufgrund des Vorsorgeprinzips festgelegt. Hahnenwassertrinken ist in der Schweiz nach wie vor sicher.
195 Lt. pro Tag und Einwohner inkl. Gewerbe und Industrie
Korporation-Wasserversorgung
Tel: 041 280 60 44
E-Mail: kontakt@korporation-rothenburg.ch
Homepage: www.korporation-rothenburg.ch
Die Korporationsgemeinde Rothenburg hat gestützt auf Art. 53 des Wasserabgabe – Reglements folgende
Regelung der Anschlussgebühr gemäss Art. 53 des Wasserabgabe – Reglements
Mehrwertsteuer: 2,5% MWST
Genehmigt durch die Korporationsgemeinde
30. März 1995
Reglement genehmigt durch den Regierungsrat des Kantons Luzern am 11. Juli 1986
Die Korporationsgemeinde Rothenburg hat gestützt auf Art. 53 des Wasserabgabe – Reglements folgende
Regelung der Anschlussgebühr gemäss Art. 53 des Wasserabgabe – Reglements
Reglement genehmigt durch den Regierungsrat des Kantons Luzern am 11. Juli 1986