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Die Korporation Rothenburg agiert im Leistungsauftrag der Gemeinde und ist seit der Erneuerung im Jahr 2011 dafür verantwortlich, dass jeder Haushalt in Rothenburg stets mit ausreichend Trinkwasser in bester Qualität versorgt wird. Im Laufe der Zeit ist der Bereich "Wasserversorgung" aufgrund des Wachstums der Gemeinde zu einem bedeutenden Unternehmen herangewachsen. Die Korporation plant vorausschauend, investiert nachhaltig und reinvestiert jeden verdienten Franken zurück ins Wassersystem. Das Wasserleitungsnetz erstreckt sich über 90 Kilometer, was ungefähr der Entfernung von Rothenburg nach Wiesendangen bei Winterthur entspricht.
Die Korporation überwacht und kontrolliert regelmäßig die Qualität des Wassers und der Leitungen. Eine enge Zusammenarbeit mit den Wasserlieferanten Emmen und Rain ist von großer Bedeutung für die Versorgungseinheit. Darüber hinaus übernimmt die Korporation Verhandlungen mit den Wasserzulieferern und arbeitet eng mit Bauherren bei der Erschließung neuer Gebäude zusammen. Die Geschäftsstelle kümmert sich um Quartierserschließungen und Sanierungen, wobei sorgfältige Bauvergaben und professionelle Umsetzungen sichergestellt werden.
Seit über einem Jahrhundert gewährleistet die Korporation Rothenburg eine zuverlässige Wasserversorgung. Dank technologischer Fortschritte und der Digitalisierung können Lecks sofort erkannt und Wasserverluste minimiert werden. Früher musste man mühsam Feuer mit Wassereimern löschen, während heute Hydranten in den Straßen von Rothenburg eine schnelle Feuerwehrzugänglichkeit gewährleisten. Die Korporation setzt sich im Sinne der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit für die Pflege dieses kostbaren Guts ein.
Grundgebühr
inkl. Grundpreis und Zählermiete
Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich jeweils ½ im Juni und Dezember.
Mengengebühr
Die Mengengebühr wird aufgrund des jährlichen Wasserverbrauchs gemäss Wasserzähler verrechnet und beträgt: CHF 1.70 pro m3 Wasser.
Die Rechnungsstellung erfolgt halbjährlich jeweils im Juni und Dezember.
Zählermiete
Zählermiete pro Zähler CHF 40.00
Mengengebühr
Mengengebühr wird aufgrund der Abgabe gemäss Wasserzähler verrechnet: CHF 1.70 pro m3 Wasser
Preise exkl. MWST 2.5%, gültig ab 01. Juni 2011
Wassertarif genehmigt durch die Bürgerversammlung der Korporation Rothenburg vom 14. April 2011.
Einzugsgebiet:
Herkunft:
Zählermiete pro Zähler CHFWohngebiet – Gewerbe und Industriegebiet
Flecken – Böltschi/Eschenbachstrasse – Chlöpfen
Flecken – Station/Buzibach – Hasenmoosstrasse
Grundwasser – Grundwasserstrom der Reuss
Einzugsgebiet:
Wohngebiet – Landwirtschaftsgebiet
Böltschi – Gemeindegrenze/ Wurmistrasse – Schroten/
Wegscheiden – Hirselen
Herkunft:
Quellwasser Rain – Grundwasser Hochdorf – Seewasser Sempach
7814
Alle mikrobiologischen Proben lagen soweit untersucht innerhalb der gesetzlichen Vorschriften. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei.
Gesamthärte Untere Druckzone
Wohn- und Gewerbegebiet bis Böltschi
13 – 15 frz. H° (weich bis mittelhart) Wasser von WV Emmen
Gesamthärte Obere Druckzone
Wohn- und Landwirtschaftsgebiet ab Bötlschi
30 – 36 frz. H° (hart) Wasser von WV Rain
Bitte beachten Sie die entsprechende Waschmitteldosierung.
Nitrat Untere Druckzone 3.50 mg pro Liter
Nitrat Obere Druckzone 28.00 mg pro Liter
Das Trinkwasser erfüllt die chemischen Anforderungen gemäss Lebensmittelgesetzgebung.
Untere Druckzone: Lieferant WV Emmen
Trinkwasser aus Grundwasser
Obere Druckzone: Lieferant WV Rain
Trinkwasser aus Quellwasser/Grundwasser aus Seewasser
Das Trinkwasser von Rothenburg hat einen reinen Geschmack.
Es schmeckt immer frisch und hat eine durchschnittliche Temperatur von 7 – 13 Grad.
Keine Versorgungsunterbrüche im Jahr 2023.
Die Wasserversorgung Rothenburg arbeitet nach den Qualitätsrichtlinien des SVGW in Zusammenarbeit mit den Trinkwasserlieferanten.
209 Lt. pro Tag und Einwohner inkl. Gewerbe und Industrie
Korporation-Wasserversorgung
Tel: 041 280 60 44
E-Mail: kontakt@korporation-rothenburg.ch
Homepage: www.korporation-rothenburg.ch
Die Korporationsgemeinde Rothenburg hat gestützt auf Art. 53 des Wasserabgabe – Reglements folgende
Regelung der Anschlussgebühr gemäss Art. 53 des Wasserabgabe – Reglements
Mehrwertsteuer: 2,5% MWST
Genehmigt durch die Korporationsgemeinde
30. März 1995
Reglement genehmigt durch den Regierungsrat des Kantons Luzern am 11. Juli 1986
Die Korporationsgemeinde Rothenburg hat gestützt auf Art. 53 des Wasserabgabe – Reglements folgende
Regelung der Anschlussgebühr gemäss Art. 53 des Wasserabgabe – Reglements
Reglement genehmigt durch den Regierungsrat des Kantons Luzern am 11. Juli 1986